Sie müssten das Geld aber direkt in einen Riester-Vertrag oder in eine Vorsorge für künftige Bildungskosten stecken, berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Fraktionskreise. Dann werde das Betreuungsgeld nicht auf den Regelsatz angerechnet. Ursprünglich war vorgesehen, dass das Betreuungsgeld den Beziehern von Hartz IV von der Unterstützung abgezogen wird.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition stehe bei den Verhandlungen um das Betreuungsgeld kurz vor dem Durchbruch, schreibt die Zeitung. Wer kein Arbeitslosengeld II erhält, solle nach dem nun gefundenen Kompromiss das Betreuungsgeld wahlweise in bar ausgezahlt bekommen oder mit weiteren Zuschlägen in private Altersvorsorge oder Bildung investieren können. Wer sich für einen Riester-Vertrag oder für das Bildungssparen entscheidet, solle dabei zusätzlich 15 Euro pro Monat erhalten.
Das vor allem von der CSU gewünschte Betreuungsgeld war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die Leistung sollen Eltern erhalten, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kinderbetreuung geben. Ab 2013 sollen sie 100 Euro pro Monat für Einjährige erhalten, von 2014 an soll es dann 150 Euro im Monat für ein- und zweijährige Kinder geben.