Schleswig (epd). Die Entfernung einer Lehrerin aus dem Dienst wegen eines verlängerten Urlaubs während der Corona-Pandemie war rechtmäßig. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch (Az.: 14 LB 3/23) entschieden, wie die OVG-Pressestelle am Donnerstag mitteilte. Das OVG bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) vom 29. Juni dieses Jahres (Az.: 17 A 3/22).
Die Lehrerin war den Angaben zufolge noch vor Beginn der Osterferien 2020 nach Sri Lanka geflogen, weil sie angesichts der fortschreitenden Pandemie befürchtet habe, sonst nicht mehr dorthin zu gelangen. Die vom Auswärtigen Amt angebotenen Rückholflüge habe sie verstreichen lassen, um ihren Urlaub nicht vorzeitig abbrechen zu müssen, hieß es. Aufgrund der Streichung ihres geplanten Rückflugs wegen der Pandemie sei sie erst deutlich nach Ferienende nach Deutschland zurückgekehrt. Dementsprechend habe sie während der Ferien auch keine Notbetreuung gemacht. Die Schulleitung habe sie über ihre Abwesenheit getäuscht. Schließlich sei sie, obwohl im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet worden war, ohne Erlaubnis einer Zeugniskonferenz ferngeblieben.
Das OVG kam im Berufungsverfahren zu dem Ergebnis, dass die vom VG verhängte Entfernung aus dem Dienst und damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme zu Recht verhängt worden sei. Es ließ die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann allerdings Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.