Berlin (epd). Die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Beate Rudolf, rechnet damit, dass der Krieg im Nahen Osten sich auch auf das UN-Verfahren zur Prüfung der Menschenrechtslage in Deutschland auswirken könnte. Rudolf sagte am Donnerstag in Berlin, es sei möglich, dass der Bundesregierung im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Kundgebungen Fragen zum staatlichen Umgang mit dem Demonstrationsrecht gestellt würden.
Rudolf sprach von einem „stark politisierten Verfahren“. Im UN-Menschenrechtsrat könne man sehen, wie Deutschland mit Blick auf die Menschenrechte von anderen Ländern wahrgenommen werde, aber auch in welcher Form die Vertreter der Bundesregierung das Verfahren nutzten, sagte sie. Für kommenden Donnerstag ist in Genf die turnusmäßige Anhörung Deutschlands vor dem UN-Menschenrechtsrat geplant.
Die Bundesregierung wird von ihrer Menschenrechtsbeauftragten Luise Amtsberg (Grüne) und einer Delegation vertreten. Rudolf sagte, die Deutschen könnten bei der Anhörung ihrerseits „ein Thema stark machen, das von den anderen Staaten nicht in dieser Stärke angesprochen wird“. Interessant sei die Frage, ob Amtsberg das Thema Antisemitismus ansprechen werde, sagte Rudolf.
Der UN-Menschenrechtsrat hat 47 Mitgliedsländer. Jedoch dürfen alle 193 UN-Staaten bei der Anhörung in Genf Fragen stellen und eigene Empfehlungen abgeben. So können auch Länder Aufforderungen zur Einhaltung der Menschenrechte an Deutschland richten, die sie laut UN-Experten selbst missachten. Diese „problematischen Empfehlungen“ gehören aus Sicht des Deutschen Menschenrechtsinstituts zu den Schwächen der Staaten-Überprüfung, der sich jedes UN-Mitgliedsland alle vier bis fünf Jahre unterziehen muss.
Deutschland kann die Empfehlungen anderer Länder akzeptieren oder ablehnen. Nach den bisherigen drei Anhörungen hat die Bundesregierung jeweils die meisten Empfehlungen akzeptiert. Bei der letzten Anhörung Deutschlands vor dem UN-Menschenrechtsrat im Mai 2018 hatte die Bundesregierung Defizite im Kampf gegen Rassismus eingeräumt.