Buschmann: Antisemitismus soll Konsequenzen für Einbürgerung haben

Buschmann: Antisemitismus soll Konsequenzen für Einbürgerung haben

Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat angekündigt, dass antisemitisches Verhalten künftig auch Konsequenzen für das Aufenthaltsrecht und den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft nach sich zieht. „Einbürgerungsbehörden sollen künftig selbst bei Bagatelldelikten wie etwa einer Beleidigung nachforschen, ob die Taten aus antisemitischen Gründen begangen wurden. Hat ein Richter festgestellt, dass antisemitische Beweggründe vorliegen, kann der Täter nicht mehr deutscher Staatsbürger werden“, sagte Buschmann der „Bild am Sonntag“ in Berlin.

Die Regierung reformiere derzeit das Aufenthaltsgesetz und das Staatsangehörigkeitsrecht. Buschmann fügte hinzu: „Bei Personen ohne deutschen Pass müssen wir auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen in Betracht ziehen. Wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, bei dem besteht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - und der darf erst recht keinen deutschen Pass bekommen.“

Buschmann sagte weiter, dass wer die Terrormorde der Hamas billige, wer Symbole der Hamas verwende oder die Fahne Israels verbrenne, begehe Straftaten. „Der Staat muss die Täter ermitteln und zur Verantwortung ziehen. Das ist zwar bei großen Versammlungen und Zusammenrottungen nicht immer leicht. Aber meine Erwartung ist, dass die Polizei die Personalien der Verdächtigen feststellt und Beweismittel sichert.“ Denn nur so komme es auch zügig zu Verurteilungen.