Antisemitische Volksverhetzung: Arzt verliert Zulassung

Antisemitische Volksverhetzung: Arzt verliert Zulassung

Lüneburg, Hannover (epd). Wegen antisemitischer Volksverhetzung darf ein vorbestrafter Mediziner aus Hannover von Juli 2024 an nicht mehr als Arzt tätig sein. Vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schloss der Mann einen entsprechenden Vergleich mit dem Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte (Az: 8 LC 9/23). Der Verband hatte dem Mediziner im Dezember 2020 die Approbation als Arzt entzogen. Dagegen hatte der Mann in zwei Instanzen geklagt.

Auf seiner privat betriebenen Internetseite wettert der Allgemeinmediziner in scharfem Ton gegen das Judentum. Deswegen war er im Juli 2020 wegen judenfeindlicher Volksverhetzung vom Amtsgericht Burgwedel per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden. Daraufhin hatte der Zweckverband wegen „Unwürdigkeit“ des Mediziners seine Zulassung als Arzt widerrufen und den Mann zur Rückgabe der Approbationsurkunde aufgefordert.

Das Verwaltungsgericht Hannover wies im November 2022 die Klage des Mediziners gegen den Widerruf als unbegründet zurück (Az: 5 A 184/21). Der Entzug sei rechtmäßig erfolgt. Im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht erklärte der Mediziner der Gerichtssprecherin zufolge nun seinen Verzicht auf die Approbation spätestens zum 30. Juni 2024. Bei einer vorzeitigen Übergabe seiner Praxis werde er schon vorher verzichten. Der Vergleich wurde am 11. Oktober geschlossen.

Im vergangenen August hatte der deutsch-jüdische Verein „Werteinitiative“ mit Sitz in Berlin erneut Anzeige gegen den Arzt erstattet. Trotz des Strafbefehls von 2020 sei er weiterhin antisemitisch und volksverhetzend umtriebig, erklärte der Verein. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte die Ermittlungen allerdings nach kurzer Zeit eingestellt. Nach Beschwerden wurden sie inzwischen wieder aufgenommen und an die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen weitergegeben.