Verfahrensauftakt nach Messerangriffen in Duisburg

Verfahrensauftakt nach Messerangriffen in Duisburg

Düsseldorf (epd). In dem Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Islamisten, der in Duisburg auf offener Straße und in einem Fitnessstudio Menschen mit einem Messer getötet und verletzt haben soll, hat das Hauptverfahren begonnen. Vor dem sechsten Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss sich seit Montag ein 27-jähriger Syrer unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen verantworten (AZ: III-6 St 2/23), wie das Gericht als zuständiger Staatsschutzsenat mitteilte.

Derzeit sind 18 Gerichtstermine bis Januar 2024 anberaumt. Der Angeklagte befindet sich seit dem 24. April in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen übernommen und am 30. August Anklage gegen den Mann erhoben.

Der Anklage des Generalbundesanwalts zufolge soll der Mann der Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ gefolgt sein, dass der sogenannte Heilige Krieg gegen Ungläubige weltweit geführt werden müsse, erläuterte das Gericht. Nach dem Vorwurf der Anklage soll er in den frühen Morgenstunden des 9. April in Duisburg einen ihm zufällig begegnenden Mann mit einem Messer in schneller Abfolge mindestens 28 Mal in den Bauch, den Hinterkopf, Hals- und Nackenbereich gestochen haben. Der Verletzte starb noch am selben Tag.

Dem Angeklagten wird zudem vorgeworfen, mit dem Entschluss, eine unbestimmte Zahl „Ungläubiger“ zu töten, am Nachmittag des 18. April ein in der Duisburg Innenstadt gelegenes Fitnessstudio betreten zu haben, wie das Gericht ausführte. Mit einem Messer soll der Mann drei männlichen Studiobesuchern zum Teil mehrfach in den Oberkörper gestochen und sie lebensbedrohlich verletzt haben. Einem weiteren Besucher, der den Verletzten helfen wollte, soll der Angeklagte zweimal mit dem Messer in den Oberschenkel gestochen haben.