Die Staatsregierung legte am Mittwoch dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, nach dem die Zahlungen an die Kirche für ihre Erzbischöfe, Bischöfe, und Domvikare künftig pauschal überwiesen werden. Damit spart der Freistaat rund zwei Millionen jährlich, argumentiert die Staatsregierung. Die geringeren Kosten kommen zustande, weil der Staat die Versorgungsaufwendungen der katholischen Geistlichen um die Hälfte reduziert, wie der Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, Ludwig Unger, dem Evangelischen Pressedienst (epd) erläuterte. Dies sei mit der katholischen Kirche so einvernehmlich geregelt worden.
Im Konkordat von 1924 festgelegt
Bisher hatte der bayerische Staat den betroffenen Geistlichen ihre individuellen Bezüge bezahlt. In Zukunft liegt es in der Hand der Bischofskonferenz, die Besoldungsstufen der Bischöfe festzulegen. Zurzeit erhält der Erzbischof von München und Freising das höchste Grundgehalt der Besoldungsgruppe B10. Das entspricht rund 11.000 Euro. Nach dem bayerischen Konkordat mit dem Vatikan von 1924 kommt der Freistaat für die Bezüge der Erzbischöfe und Bischöfe sowie der weiteren Mitglieder der Domkapitel auf.
Die bayerische evangelische Landeskirche erhält nach einem ebenfalls 1924 geschlossenen Vertrag mit dem Freistaat Zuschüsse, in denen auch 1,7 Millionen Euro für die Gehälter des Landesbischofs und der Mitglieder des Landeskirchenrats enthalten sind, wie der Pressesprecher der Landeskirche, Johannes Minkus, sagte. Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm wird nach B9 bezahlt und nicht mehr wie seine Vorgänger nach B10. Das hatte die Landessynode mit der Einführung einer neuen Besoldungsregelung im Jahr 2010 beschlossen.