Klage gegen CERN aus Angst vor Schwarzen Löchern gescheitert

Klage gegen CERN aus Angst vor Schwarzen Löchern gescheitert
Eine Klägerin ist mit ihrem Versuch gescheitert, aus Angst vor der möglichen Entstehung von "Schwarzen Löchern" Versuchsreihen des Europäischen Kernforschungszentrum CERN in der Schweiz zu unterbinden.

Die Klägerin wollte erreichen, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Delegierten im Rat des CERN zu Initiativen gegen den weiteren Betrieb des Protonenbeschleunigers anweist, wie das Gericht erklärte. Das Forschungszentrum betreibe technische Einrichtungen für die physikalische Grundlagenforschung. Unter anderem sollen in einem Protonenbeschleuniger Teilchen mit hoher Energie aufeinander geschossen werden, um auf diese Weise den sogenannten "Urknall" zu simulieren.

Eine Gefährdung, etwa durch den dort eingesetzten Protonenbeschleuniger, sei nach dem heutigen Stand der Wissenschaft sowie nach Sicherheitsberichten ausgeschlossen, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag (AZ: 16 A 591/11).

Die Gefahr ist nicht vorhanden

Die Klägerin begründete nach Gerichtsangaben ihre Klage damit, dass bei den Experimenten sogenannte "Schwarze Löcher" entstehen könnten. Dies könne zur Zerstörung allen irdischen Lebens führen. Als "Schwarzes Loch" werden astronomische Objekte im All bezeichnet, in deren Nähe die Gravitation so stark ist, dass nichts, noch nicht einmal Licht, sie verlassen kann.

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, dass den Antrag der Klägerin 2008 abgelehnt hatte. Die von ihr befürchtete Gefahr werde von der überwiegenden wissenschaftlichen Meinung verneint. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde bereits 2008 abgelehnt. Wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte, sei der Beschluss, die Klage abzuweisen, unanfechtbar.