Dresden (epd). Das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag im Fall des rechtsextremen sächsischen Richters Jens Maier verhandelt. Eine Entscheidung werde am Nachmittag erwartet, sagte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofes dem Evangelischen Pressedienst (epd). Im Kern wurde zu Maiers Versetzung in den Ruhestand beraten, die das sächsische Dienstgericht Ende 2022 bestätigt hatte. Maier hatte Revision eingelegt.
Das Dienstgericht sollte auch prüfen, ob es Rechtsfehler im Verfahren gegeben hat. Maier wollte 2022 nach seiner AfD-Abgeordnetentätigkeit im Bundestag in den sächsischen Richterdienst zurückkehren. Er wurde aber im März vergangenen Jahres in den Ruhestand versetzt.
Der sächsische Verfassungsschutz stuft den Juristen als rechtsextrem ein. Das Dienstgericht Leipzig hatte Maier einen Verstoß gegen die Mäßigungspflicht eines Richters vorgeworfen. Diese elementare Pflicht bestehe auch während der Zeit als Abgeordneter.
Parallel zu dem Verfahren hat Sachsens Justizministerium im Juli gegen Maier eine Disziplinarklage eingereicht - mit dem Ziel, Maier „vollständig aus dem Dienst zu entfernen“. Damit würde sein Anspruch auf Pension aufgehoben. Das Ministerium wirft dem Richter die Verletzung von Dienstpflichten vor.
Der Fall Maier hatte eine Diskussion über die Verfassungstreue von Richterinnen und Richtern ausgelöst. Der Bundestag und Bundesrat beraten derzeit über eine Reform des Richtergesetzes, unter anderem sollen die Hürden für Disziplinarstrafen gesenkt werden.