Berlin, Schloß Holte-Stukenbrock (epd). Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hat sich in den Streit um die Finanzierung der Gedenkstätte „Stalag 326“ in Schloß Holte-Stukenbrock eingeschaltet. Sie kündigte am Sonntag in Berlin an, die Verantwortlichen des Landes und der kommunalen Ebene zu einem klärenden Gespräch zu bitten. „Es wäre ein herber Rückschlag für die Erinnerungskultur in unserem Land und ein gefährlicher Präzedenzfall, wenn die Gütersloher CDU mit Unterstützung der AfD die Finanzierung einer wichtigen Gedenkstätte stoppt und damit deren Schließung riskiert“, sagte Roth.
Nach den Plänen von Bund, Land Nordrhein-Westfalen und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) soll der Gedenkort für Kriegsgefangene aus der ehemaligen Sowjetunion zu einer Gedenkstätte von nationaler Bedeutung erweitert werden. Der Güterloher Kreistag hatte am 25. September allerdings mehrheitlich gegen die geplante Beteiligung an den Betriebskosten in Höhe von 460.000 Euro jährlich gestimmt. Der Förderverein hat die Gedenkstätte „Stalag 326“ nun zunächst geschlossen, um über die Konsequenzen des Kreistagsbeschlusses nachzudenken und zu prüfen, ob die Gedenkstätte weiterbetrieben werden kann.
Roth betonte, die Gedenkstätte beleuchte „ein immer noch viel zu wenig bekanntes Kapitel der deutschen Geschichte“. Durch die Kriegsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschland seien Kriegsgefangene der sowjetischen Armee, also etwa aus dem heutigen Russland, Belarus und der Ukraine, „millionenfach elendig zu Tode“ gekommen.
Die kleine Gedenkstätte in Schloß Holte-Stukenbrock erinnert an die 300.000 Gefangenen, die von 1941 bis 1945 das sogenannte „Stammlager 326“ (Stalag) der Nationalsozialisten durchliefen und von dort aus zur Zwangsarbeit im Ruhrbergbau, in Landwirtschaft und Industrie eingesetzt wurden.
Bund, Land und LWL haben Zusagen zum Ausbau der Gedenkstätte in Höhe von 64 Millionen Euro gegeben. Die Betriebskosten sollen demnach ab 2030 gemeinsam vom LWL (55 Prozent), dem Land (20 Prozent) und den Kommunen in der Region (25 Prozent) getragen werden. Das Projekt ist nach Angaben des Landschaftsverbandes LWL ohne kommunale Beteiligung an den Betriebskosten nicht durchführbar. Um einen Antrag für die Investitionsmittel beim Bund stellen zu können, müssten die Betriebskosten gesichert sein.