Wiesbaden (epd). Die katholischen Bischöfe in Deutschland gehen infolge eines Gerichtsurteils von deutlich höheren Anerkennungsleistungen an Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche aus. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, sagte am Donnerstag in Wiesbaden zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung, wenn Zivilgerichte künftig deutlich höhere Schmerzensgelder bei Klagen wegen sexuellen Missbrauchs zusprechen sollten als bisher, sei auch mit einer deutlichen Dynamisierung der Bescheidhöhen für Anerkennungsleistungen, die die katholische Kirche zahlt, zu rechnen.
Das Kölner Landgericht hatte einem Missbrauchsbetroffenen aus dem Erzbistum Köln ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Bischofskonferenz zahlt freiwillige Anerkennungsleistungen an Betroffene, die sich an der oberen Grenze von Schmerzensgeldzahlungen in vergleichbaren Fällen orientieren. Zuständig für die Zumessung ist die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) unter dem Vorsitz der ehemaligen Richterin Margarete Reske.
Zivilrechtsklagen wie im Kölner Fall und das kircheneigene Verfahren der Anerkennungsleistungen schlössen sich nicht aus, sondern stünden nebeneinander und folgten jeweils eigenen Regeln, sagte der Limburger Bischof Bätzing. Betroffene würden durch das UKA-Verfahren nicht daran gehindert, eine Klage vor den staatlichen Zivilgerichten einzureichen. Außerdem biete das Verfahren sehr niedrige Hürden. Daher habe die Bischofskonferenz beschlossen, trotz der Kritik von Betroffenen an dem Verfahren festzuhalten.
Bis Ende August sind insgesamt 2.419 Anträge eingegangen, 2.198 seien bisher entschieden, hieß es.