Flüchtlingsfinanzierung: Städtetag appelliert an Bund und Länder

Flüchtlingsfinanzierung: Städtetag appelliert an Bund und Länder

Berlin, Münster (epd). In der Frage der Flüchtlingsfinanzierung mahnt der Präsident des Deutschen Städtetages, Markus Lewe (CDU), mehr Geschlossenheit von Bund und Ländern an. „Integration ist eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert sein muss“, erklärte Lewe am Dienstag in Berlin. Bund und Länder müssten verantwortlich handeln und schnell gemeinsame Lösungen finden. „Bis November müssen Ergebnisse stehen, die dann auch dauerhaft gelten.“ Alles andere wäre inakzeptabel und gesellschaftlich nicht zu vermitteln, angesichts der Herausforderungen, vor denen Deutschland bei der Integration von Geflüchteten stehen, warnte der Oberbürgermeister Münsters.

Der CDU-Politiker forderte mehr Geld für Kommunen zur Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen. „Da muss der Bund sich endlich bewegen und im Vergleich zu den aktuell angekündigten 1,7 Milliarden Euro noch eine deutliche Schippe drauflegen.“ Denn die Kommunen brauchten Planungssicherheit. „Wir müssen immer mehr Geflüchtete versorgen, Notunterkünfte schaffen, für zusätzliche Kita- und Schulplätze sorgen.“

Mit Sorge sieht der Präsident des Städtetags zudem die Pläne der Ampel-Koalition, dass eine Beteiligung an den Integrations-, Schul- und Kitakosten für ukrainische Flüchtlinge künftig entfallen soll. „Der Bund muss sich auch hier weiter an den Kosten für ihre Integration beteiligen - mindestens im bisherigen Umfang“, forderte Lewe.

Eine Arbeitsgruppe, die die Bund-Länder-Gespräche Anfang November vorbereiten sollte, war am Montag ohne Ergebnis auseinandergegangen. Lewe nannte das ein „Trauerspiel“. Seit der letzten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) seien mehr als vier Monate ohne Einigung verstrichen, kritisierte er. „Ohne konstruktive Vorschläge in die nächste MPK mit dem Kanzler zu gehen, wäre eine Farce.“ Ziel müsse laut Lewe „ein atmendes Finanzierungssystem sein, das sich den Flüchtlingszahlen anpasst, dauerhaft gilt und nicht immer neu verhandelt werden muss“.