Bonn (epd). Vor der Herbst-Vollversammlung der katholischen Bischöfe haben Missbrauchs-Betroffene ihre Forderungen nach schnelleren und höheren Entschädigungszahlungen bekräftigt. Nach dem im Juni ergangenen Schmerzensgeld-Urteil des Kölner Landgerichts müssten die Bischöfe die „seit Jahren anhaltende unsägliche Hängepartie“ beenden, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz.
Darin fordern die Autoren ein Entschädigungssystem mit niedrigschwelligen Plausibilitätsprüfungen und höheren Leistungen für Betroffene. Ziel müsse es sein, Opfern Gerichtsverfahren zu ersparen. Die katholischen Bischöfe kommen vom 25. bis 28. September zu ihrer Vollversammlung in Wiesbaden zusammen.
Im Schmerzensgeld-Urteil gegen das Erzbistum Köln hatte das Kölner Landgericht einem Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schadensersatz zuerkannt. Durch die gerichtlichen Feststellungen zur Haftung der Bistümer stünden die Bischöfe „nun definitiv am Scheideweg“, heißt es in der Stellungnahme. Die Bischöfe könnten „weiterhin - wie bisher - abwarten“ und es auf Zivilklagen ankommen lassen oder das aktuelle Anerkennungssystem weiterentwickeln. Das aktuelle System der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) biete hierfür einen sinnvollen und sachgerechten Rahmen.
Das Erzbistum hatte nach dem Urteil auf eine Berufung verzichtet. Die Bischofskonferenz erklärte nach der Gerichtsentscheidung, dass sie am bestehenden Anerkennungsprozedere festhalten wolle. Die Unabhängige Kommission indes teilte Mitte August mit, dass sie sich künftig bei der Höhe von Entschädigungsleistungen am Kölner Urteil orientieren wolle. Die Kommission arbeitet weisungsunabhängig von kirchlichen Institutionen.