Halle an der Saale (epd). Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat ein Strafverfahren gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke eröffnet. Das Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen werde abweichend vom Antrag der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Merseburg geführt, teilte das Landgericht am Mittwoch in Halle an der Saale mit. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei jetzt zugelassen worden.
Höcke wird vorgeworfen, bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Merseburg im Mai 2021 am Ende einer Rede seinen Vortrag mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet zu haben. Dabei habe er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der SA, der Sturmabteilung der NSDAP, handle, hieß es.
Dass das Hauptverfahren nicht am Landgericht geführt wird, begründete das Gericht damit, dass die Zuständigkeit des Landgerichts weder wegen der Straferwartung noch wegen einer besonderen Bedeutung des Falles anzunehmen sei. Der vorliegende Sachverhalt hebe sich im Vergleich mit gleich gelagerten Delikten weder durch das Ausmaß der Rechtsverletzung noch durch die Auswirkungen der Straftat in besonderer Weise aus der Masse der durchschnittlichen Fälle hervorgehoben, hieß es.
Gegen den Beschluss kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen, für Höcke ist er hingegen unanfechtbar.