Mexiko-Stadt (epd). Mexikos Oberster Gerichtshof hat Abtreibungen auf Bundesebene entkriminalisiert. Das bisherige Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen sei verfassungswidrig, heißt es in dem Beschluss, der am Mittwoch (Ortszeit) veröffentlicht wurde. Alle öffentlichen Gesundheitseinrichtungen im Land müssen den Eingriff künftig kostenfrei anbieten. Ärzte und weiteres medizinisches Personal, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Die Richter wiesen das Parlament an, die bisher geltenden Strafen aus dem Gesetzbuch zu streichen. Gesetze, die den Schwangerschaftsabbruch verbieten, verletzten die Menschenrechte von Frauen, schrieb das Gericht im Internetdienst X, ehemals Twitter.
Bereits vor zwei Jahren entschied der Gerichtshof aufgrund einer Klage in einem Bundesstaat, dass Frauen wegen einer Abtreibung nicht strafrechtlich verurteilt werden dürfen. Ausgehend von diesem Urteil wurde die Gesetzgebung in mehreren Regionen geändert. Dennoch ist die Abtreibung bislang nur in zwölf von 32 Bundesstaaten weitgehend legal. In Mexiko-Stadt besteht die Möglichkeit zum Abbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche bereits seit 2007.
Frauenorganisationen kämpfen seit Langem in allen Teilen Mexikos für die Entkriminalisierung der Abtreibung. Die Klage, die zur jetzigen Entscheidung des Obersten Gerichts geführt hat, hatte die feministische Organisation Gire eingereicht. Die einzelnen Bundesstaaten müssen sich nun an den Vorgaben des Gerichts orientieren. Man vertraue darauf, dass die Länder, in denen immer noch das reproduktive Selbstbestimmungsrecht verhindert werde, die Kriterien der Richter zur Kenntnis nehmen, erklärte Gire nach dem Urteil.