Berlin (epd). CDU und CSU im Bundestag kritisieren den Umgang der Ampel-Koalition mit der möglichen Reform des Abtreibungsrechts. In einem am Mittwoch verschickten Positionspapier unterstreichen die für das Thema in der Fraktion zuständigen Abgeordneten, dass sie die jetzige Rechtslage, die Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, nach einer Beratung während der ersten drei Monate aber erlaubt, für eine „kluge Regelung“ halten. Sie warnen deshalb vor einer von Teilen der Koalition angestrebten Abschaffung des entsprechenden Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch und beklagen einen einseitigen Blick auf das Thema.
Die Aufbrechung des „austarierten Abtreibungskompromisses“ würde die Gesellschaft spalten und gerate in Konflikt mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz des ungeborenen Lebens, heißt es in dem an die Fraktionsmitglieder adressierten Papier. Das derzeitige Abtreibungsrecht ist in wesentlichen Teilen Ergebnis von Urteilen des höchsten deutschen Gerichts. Das jüngste davon wurde Anfang der 1990er Jahre gesprochen.
Die Bundesregierung hatte im Februar eine Kommission mit Fachleuten aus den Bereichen Medizin, Ethik und Recht berufen, die sich neben anderen ethisch umstrittenen Fragen der modernen Fortpflanzungsmedizin auch damit befassen soll, ob der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden sollte. Zu den Befürworterinnen einer Streichung des Strafrechtsparagrafen in der Koalition gehört Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dagegen äußerte sich bislang skeptisch.
Die Kommission soll im kommenden Frühjahr ihr Votum vorlegen, auf deren Grundlage es dann eine Reform geben könnte. Die Regierung betonte bei der Berufung, dass die Kommission ergebnisoffen beraten soll. Die Union unterstellt dagegen, dass die Besetzung der Kommission auf eine „gezielte Vorauswahl zur Sicherstellung eines in der Koalition gewollten Ergebnisses“ hindeute. Es sei bedenklich, dass die Mitglieder der Kommission lediglich von der Regierungskoalition ausgewählt worden seien und ein begrenztes Spektrum ethisch relevanter Bereiche abdeckten, heißt es im Papier.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär (CSU) kritisierte konkret, dass keine Vertreter der Kirchen in die Kommission berufen wurden. Das sei „ein Novum“, kritisierte auch der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Günter Krings (CDU), der der Regierung vorwarf, „ihre eigene Ethik zu machen“.