Die Entlassung sei wegen der "Schwere des Verbrechens" gegenwärtig nicht angebracht. Der Ausschuss hatte zuvor bereits sieben Mal gegen Söring entschieden.
Der Diplomatensohn und Student Söring soll 1985 in Virginia die Eltern seiner Freundin mit Dutzenden Messerstichen umgebracht haben. Bei Juristen ist seine Verurteilung umstritten. Viele Beweismittel vom Prozess wurden bereits entkräftet. Auch kürzliche DNA-Untersuchungen sprechen gegen des Urteil. Zunächst hatte Söring die Tat gestanden. Seinen Angaben zufolge wollte er seine Freundin schützen. Später hat er seine Unschuld in zahlreichen Interviews, Artikeln und Büchern beteuert.
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Sörings Freunde beklagten, der Gnadenausschuss habe seine Entscheidung offenbar bereits vor Sörings Anhörung am 10. September getroffen. Der Ausschussvorsitzende habe einem deutschen Fürsprecher am 31. August brieflich mitgeteilt, dass Söring wegen der "Schwere der Tat" noch nicht entlassen werde.
Unabhängig von dem Gnadengesuch möchte Söring zum Verbüßen seiner Reststrafe nach Deutschland überstellt werden. Ein Abkommen zwischen Deutschland und den USA sieht vor, dass in den USA einsitzende Deutsche mit Zustimmung der US-Justiz in eine deutsche Haftanstalt verlegt werden können. Ein Gericht in Virginia befasst sich mit Sörings Antrag.