Der Staat müsse Sorge tragen für eine friedliche Koexistenz der Religionen, sagte Papier der "Welt" (Samstagsausgabe). "Zu seiner schärfsten Waffe, dem Strafrecht, sollte er aber erst greifen, wenn der öffentliche Frieden gestört ist", sagte der Verfassungsrechtler.
###mehr-artikel###
Papier sieht auch keine Notwendigkeit eines Verbots von Mohammed-Karikaturen. "Wenn zum Beispiel in einer Religionsgemeinschaft ein Bebilderungsverbot besteht, bedeutet das nicht, dass auch das staatliche Recht das bedingungslos umzusetzen hat", sagte er der Zeitung. Das staatliche Recht müsse alle Religionen gleich behandeln und schützen, auch wenn die Grenzen von Satire unterschiedlich bewertet und die Mitglieder unterschiedlich darauf reagierten.
Wer Andersdenkende und Andersgläubige mit seinen Äußerungen und Handlungen missachte, missbrauche die Meinungsfreiheit. "Ob darin auch ein strafbares Verhalten liegt, hängt von der Form und Inhalt der jeweiligen Äußerung und ihrem Verletzungsgrad ab", sagte der Verfassungsrechtler.