Das Kultusministerium verwies auf die eindeutige Rechtslage der Schulpflicht. Sie gehe aber davon aus, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen werde, sagte Sprecherin Corinna Fischer.
Der islamische Religionslehrer und Mitarbeiter am Institut für Islamische Theologie in Osnabrück, Jörg Ballnus, betonte auf Anfrage, aus theologischer Perspektive spreche nichts gegen die Teilnahme am Schwimmunterricht. Auch Muslime müssten sich in die bundesdeutsche Gesellschaft einfinden. Die Eltern sollten das Angebot annehmen, dass ihre Tochter mit einem Ganzkörper-Badeanzug, dem Burkini, am Schwimmunterricht teilnehmen könne.
Ministeriumssprecherin Fischer betonte, die Schulpflicht gelte auch für den Schwimmunterricht. Das Ministerium habe "großen Respekt vor den religiösen Ansichten und Motiven muslimischer Schülerinnen und ihrer Eltern". Deshalb habe es in der Vergangenheit immer kreative und pragmatische Lösungen gegeben. Dazu gehöre etwa die Erlaubnis, den Burkini zu tragen oder nach Geschlechtern getrennten Unterricht zu organisieren.
Zum Fall der Zehnjährigen berichtete der Schulleiter, dass die Eltern bei der Anmeldung der Schülerin keine Bedenken geäußert hätten. Erst nach der Einschulung hätten sie mitgeteilt, dass ihre Tochter aus Gründen der Scham am Schwimmunterricht nicht teilnehmen werde, sagte Weddig.