Brüssel, Kampala (epd). In Uganda ist zum ersten Mal nach dem neuen Anti-Homosexuellen-Gesetz eine Anklage wegen „schwerer Homosexualität“ erhoben worden. Das bestätigte die Anwältin des Angeklagten, Justine Balya, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Demnach war der 20-jährige Angeklagte am 16. August verhaftet und am 18. August wegen „schwerer Homosexualität“ angeklagt worden. Nach dem im Mai in Kraft getretenen Gesetz können Richter für Fälle von „schwerer Homosexualität“ die Todesstrafe verhängen.
Dem 20-Jährigen wird vorgeworfen, „illegale sexuelle Aktivitäten“ mit einem „behinderten Mann“ eingegangen zu sein. Er bleibt im Gefängnis, solange der Prozess läuft. Es gab bereits mehrere Anklagen und Urteile nach dem verschärften Anti-Homosexuellen-Gesetz in den vergangenen Wochen, doch keines hatte bisher den Straftatbestand „schwere Homosexualität“ verhandelt. Drei ähnliche Fälle seien aktuell noch vor Gericht, berichtet Balya.
International wird Uganda für das Gesetz verurteilt und unter Druck gesetzt. So erklärte zum Beispiel die Weltbank, vorerst keine öffentlichen Gelder mehr für das ostafrikanische Land bereitzustellen, da das Gesetz gegen die Werte der Finanzinstitution verstoße. Sexuelle und geschlechtliche Minderheiten müssten in den von der Weltbank finanzierten Projekten vor Ausschluss geschützt sein.
Seit Ende Mai gilt in Uganda eines der weltweit schärfsten Gesetze gegen sexuelle Minderheiten. Es sieht unter anderem lange Haftstrafen und für „schwere Fälle von Homosexualität“ sogar die Todesstrafe vor. Außerdem können Personen, die Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans-Menschen unterstützen, juristisch belangt werden.