München (epd). Das Oberlandesgericht (OLG) München hat die Haftstrafe für die bereits 2021 verurteilte IS-Rückkehrerin Jennifer W. auf 14 Jahre erhöht. Damit sei der Senat sechs Monate unter dem Antrag des Generalbundesanwalts geblieben, teilte das OLG am Dienstag mit. Das Gericht verurteilte Jennifer W unter anderem wegen der Versklavung einer Fünfjährigen mit Todesfolge. Die Tat wurde als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bewertet.
2021 hatte das OLG die Frau zunächst zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied jedoch im März, dass das OLG München fehlerhaft von einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge „in einem minder schweren Fall“ ausgegangen sei. Das OLG habe nicht die „menschenverachtenden Beweggründe und Ziele“ der Angeklagten berücksichtigt, urteilte der BGH und verwies den Fall zurück an das OLG (AZ: 3 StR 246/22).
Nach den Feststellungen des OLG schloss sich die zum Islam konvertierte Jennifer W. aus Niedersachsen Ende August 2014 im Alter von 23 Jahren dem terroristischen sogenannten Islamischen Staat (IS) im syrischen Rakka an. Sie heiratete den für den IS als Geisteraustreiber tätigen Taha Al-J. Dieser hatte kurz zuvor die in der Sindschar-Region gefangen genommene Jesidin Nora B. und ihre fünfjährige Tochter als „Haussklaven“ gekauft.
Als das Mädchen sich auf einer Matratze eingenässt hatte, wollte Taha Al-J. das Kind bestrafen. Er kettete die Fünfjährige bei bis zu 51 Grad Celsius in der Mittagshitze ohne Wasser und Nahrung an ein Außengitter. Das Kind erlitt einen Hitzschlag und starb. Jennifer W. sah tatenlos zu, obwohl sie die Lebensgefahr des Kindes erkannte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte und der Generalbundesanwalt können innerhalb einer Woche Revision einlegen.