Wiesbaden (epd). Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat seit Anfang 2020 mehr als 36.500 Meldungen aus der Zivilgesellschaft entgegengenommen. Bundesweit seien 8.100 Fälle von digitaler Gewalt und Diffamierung im Netz („Hate Speech“) als strafrechtlich relevant eingestuft und 4.800 Tatverdächtige identifiziert worden, teilte die Zentralstelle am Donnerstag mit.
Neben der Verhängung von Geld- oder Freiheitsstrafen für digitale Gewalt oder Hassreden im Netz gebe es seit Mai dieses Jahres auch die Möglichkeit, bei strafrechtlich bislang noch nicht in Erscheinung getretenen Personen einen sozialen Trainingskurs anzuordnen. Ziel des Programms „Stop Hate“ sei, dass sich die Täterinnen und Täter mit ihrem Handeln auseinandersetzten, dafür Verantwortung übernähmen und ihr Verhalten änderten, erläuterte Oberstaatsanwalt Benjamin Krause.
Das Interventionsprogramm „Stop Hate“ sei zunächst auf zwei Jahre befristet und werde durch den Innovationsfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und vom hessischen Justizministerium gefördert, sagte Krause. Kooperationspartnerin sei die ZIT.