Berlin (epd). Die Staatsanwaltschaft hat nach der Messerattacke auf zwei Grundschülerinnen im Mai in Berlin-Neukölln beim Berliner Landgericht eine Sicherungsverwahrung für den Beschuldigten in der Psychiatrie beantragt. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten komme zu dem Schluss, dass sich der 38-Jährige bei der Tat wegen einer psychischen Erkrankung in einem psychotischen Zustand befunden habe, teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.
Da der Mann deshalb schuldunfähig sein dürfte, sei eine Verurteilung nicht zu erwarten. Daher strebe die Staatsanwaltschaft alternativ die Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Bereits bei seiner vorläufigen Festnahme habe der Beschuldigte berichtet, Stimmen gehört zu haben, die ihm befahlen, die Mädchen zu töten. Die Tat selbst wertet die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.
Bei dem Angriff auf dem Schulgelände der Evangelischen Schule Berlin-Neukölln waren am 3. Mai ein sieben und ein acht Jahre altes Mädchen von dem Mann mit einem Küchenmesser lebensgefährlich verletzt worden. Der mutmaßliche Täter wurde noch in der Nähe des Tatorts festgenommen.
Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Beide Opfer sind wieder genesen.