Weitere Prozesse über sorbisches Siedlungsgebiet

Weitere Prozesse über sorbisches Siedlungsgebiet

Cottbus (epd). In Brandenburg kämpfen Gemeinden weiter gegen eine Zuordnung zum traditionellen sorbischen Siedlungsgebiet. So soll am Freitag über entsprechende Klagen der Gemeinde Tschernitz und der Stadt Döbern (beide Kreis Spree-Neiße) vor dem Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt werden, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Über eine Klage der Kommune Neuhausen/Spree soll am 13. September verhandelt werden. Sechs weitere Verfahren seien noch offen, sagte ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Einer Klage der Gemeinde Alt-Zauche-Wußwerk (Kreis Dahme-Spreewald) gegen die Aufnahme in das angestammte sorbische Siedlungsgebiet hatte das Gericht im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vom 13. Juli teilweise entsprochen. Die Zuordnung von Wußwerk zum Siedlungsgebiet durch das Kulturministerium sei rechtswidrig, weil dort eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nicht nachweisbar sei, hieß es. Die Klagen laufen bereits seit mehreren Jahren.

Mit dem Sorben-Wenden-Gesetz wurden fast 30 Kommunen und Orte dem angestammten Siedlungsgebiet der slawischsprachigen Minderheit offiziell zugeordnet. Damit sind auch Verpflichtungen verbunden. Dazu gehört unter anderem das Recht, bei Behörden und Verwaltungen die niedersorbische Sprache zu nutzen. Kindern und Jugendlichen muss auf Wunsch das Erlernen der niedersorbischen Sprache möglich gemacht werden. Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Straßen, Brücken und Ortstafeln sowie Hinweisschilder darauf müssen zweisprachig sein.