Berlin (epd). Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die finanziellen Lasten zwischen getrennten Eltern fairer verteilen und plant dazu eine Reform des Unterhaltsrechts. Die Eckpunkte würden in wenigen Tagen veröffentlicht, und der Gesetzentwurf werde dann möglichst schnell folgen, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Die Reform ist im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart. Der Kinderschutzbund hält die Änderungen im Grundsatz für richtig, warnte aber vor Nachteilen für die betroffenen Kinder. SPD-Chefin Saskia Esken mahnte, die Reform dürfe nicht zulasten der erziehenden Mütter gehen. Ähnlich äußerten sich die Grünen.
Im Kurznachrichtendienst X schrieb Buschmann am Samstag: „Das deutsche Unterhaltsrecht ist in die Jahre gekommen. Es geht von einer sehr traditionellen Vorstellung aus: Einer betreut, einer zahlt.“ Die gesellschaftliche Realität sei längst eine andere. Den Funke-Zeitungen sagte er, die Reform solle insbesondere Trennungsfamilien betreffen, in denen ein Elternteil die Hauptbetreuung leistet, der andere Elternteil sich aber auch zu 30 oder 40 Prozent bei der Erziehung einbringt. „Es muss einen Unterschied machen, ob sich jemand kaum oder zu einem gehörigen Anteil an der Kinderbetreuung beteiligt“, erklärte Buschmann. Die Entlastung könnte bei gut 100 Euro im Monat liegen.
Bei der Verteilung der Unterhaltslasten komme es sehr darauf an, wie viel die beiden Elternteile verdienten. Und es müsse sichergestellt sein, „dass kein Elternteil finanziell überfordert wird“. Dass die Reform zulasten hauptsächlich erziehender Frauen geht, die ohnehin finanziell zu kämpfen haben, glaubt Buschmann nicht. „Wenn wir Väter dazu motivieren, sich stärker in der Betreuung der Kinder zu engagieren, hilft das auch den Müttern“, sagte er: „Sie können dann etwa stärker berufstätig sein.“
Nach den Worten der rechtspolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, stehen bei der Reform die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt: „Wir brauchen ein Unterhaltsrecht, das sich ausschließlich am Kindeswohl ausrichtet und nicht länger zuvorderst an tradierten Modellen orientiert.“ Das Unterhaltsrecht müsse Modelle gemeinsamer Betreuung auch im Alltag fördern, „statt den Beteiligten wie bisher Steine in den Weg zu legen“, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Der Deutsche Kinderschutzbund lobte die Reform grundsätzlich. „Es muss aber sichergestellt werden, dass eine mögliche Neuregelung nicht zum Nachteil der betroffenen Kinder ausfällt“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Die Ansprüche von Kindern dürfen weder gesetzgeberisch noch in der Praxis gemindert werden.“
Dem stimmte SPD-Chefin Esken zu. Das Existenzminimum des Kindes müsse klar geschützt werden und die Reform dürfe auch nicht zulasten der zumeist in der Hauptsache erziehenden Mütter gehen, sagte sie den Funke-Zeitungen (Sonntag). „Es ist völlig klar, dass ihre finanziellen Aufwände für das Kind durch die geteilte Sorge nur geringfügig sinken.“
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, erklärte: „Die Reform muss verschiedene Lebensweisen berücksichtigen, darf aber nicht zum Armutsrisiko werden.“ Darauf werde im parlamentarischen Verfahren geachtet, sagte er den Funke-Zeitungen.