Anspruch auf Brustkrebsfrüherkennung bald auch für 70- bis 75-Jährige

Anspruch auf Brustkrebsfrüherkennung bald auch für 70- bis 75-Jährige

Berlin (epd). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will nach Angaben seines Mitglieds Monika Lelgemann den Anspruch auf Brustkrebs-Früherkennung auf Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren ausweiten. „Voraussichtlich ab Sommer 2024 sind dann zusätzlich etwa 2,5 Millionen Frauen anspruchsberechtigt“, sagte die Ärztin den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Samstag).

Bisher haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Um die Ausweitung des Anspruchsalters umzusetzen, braucht es dem Bericht zufolge eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für nukleare Sicherheit mit der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung. Der G-BA gestaltet im Auftrag des Gesetzgebers den Leistungsanspruch von gesetzlich Krankenversicherten.

Lelgemann betonte, dass noch Vorarbeiten nötig seien, um die 70- bis 75-Jährigen schriftlich mit einem konkreten Terminvorschlag zur Vorsorgeuntersuchung einzuladen. „Um das Screening aber so schnell wie möglich anzubieten, wird es voraussichtlich ab Sommer 2024 übergangsweise möglich sein, sich zunächst eigeninitiativ einen Termin für das Mammographie-Screening zu besorgen“, kündigte sie an.