Osnabrück (epd). Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt in einem ungeklärten Todesfall in einem diakonischen Pflegeheim. Dort war im Mai eine 47-jährige Bewohnerin zu Tode gekommen. „Wir müssen erst einmal wissen, warum die schwer kranke Frau gestorben ist und warten noch auf das toxikologische Gutachten“, sagte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die Diakonie Osnabrück hatte nach dem Todesfall eine zuständige Mitarbeiterin zunächst von der Arbeit freigestellt und dann gekündigt. Zugleich stellte sie Strafanzeige gegen die Frau. Diese hatte nach Diakonie-Angaben in einem Personalgespräch eine unkorrekte Gabe von Betäubungsmitteln bei der Palliativ-Patientin zugegeben. Das arbeitsrechtliche Verfahren in dem Fall dauert noch an.
Die unkorrekte Medikamentengabe habe zu zwei Überdosierungen in der Nacht geführt, sagte eine Diakonie-Sprecherin am Freitag. Die Patientin sei am Morgen des 5. Mai gestorben. Einer weiteren Mitarbeiterin seien bei der Dienstübergabe Abweichungen zwischen Bestand und Dokumentation des verabreichten Betäubungsmittels aufgefallen.
Da ein Bereitschaftsarzt zunächst eine natürliche Todesursache feststellte, habe die eingeschaltete Kriminalpolizei zunächst keinen Handlungsbedarf gesehen. Erst nach dem Personalgespräch und weiteren Verdachtsmomenten habe die Diakonie Strafanzeige gestellt. Weitere Unregelmäßigkeiten seien in der Einrichtung nicht festgestellt worden.
„Dieser Vorfall in unserer Einrichtung hat uns geschockt, zutiefst berührt und sehr betroffen gemacht“, sagte die Sprecherin. Das tiefe Mitgefühl sei auch den Angehörigen in einem persönlichen Gespräch ausgedrückt worden.