Beauftragter fordert mehr Rechte für Patienten bei Behandlungsfehlern

Beauftragter fordert mehr Rechte für Patienten bei Behandlungsfehlern

Frankfurt a.M., Berlin (epd). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, fordert mehr Rechte für Betroffene von Behandlungsfehlern. Im Moment lasse sich der Beweis für einen Behandlungsfehler „fast nicht erbringen“, sagte er am Donnerstag in HR-Info. In Zukunft solle deshalb der Nachweis einer „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“ ausreichen.

Die Medizinischen Dienste der Länder erstellen im Auftrag der Krankenkassen fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern. Im vorigen Jahr waren es etwas mehr als 13.000, wie der Medizinische Dienst Bund am Donnerstag in Berlin berichtete. Nur in knapp 2.700 Fällen sei ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Schaden festgestellt worden. Nur in diesen Fällen hätten die Patienten Anrecht auf Entschädigung.

Die veröffentliche Zahl von Behandlungsfehlern hält Schwartzer für viel zu niedrig: „Ich glaube, die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher und die Kontakte, die ich zu Patientinnen und Patienten habe und auch zu Betroffenen von Behandlungsfehlern, zeigen deutlich, es ist unglaublich schwierig, einen Fehler nachzuweisen. Das lässt die Zahlen jetzt so klein aussehen.“