Berlin (epd). Das Bundeskabinett in Berlin hat die gesetzlichen Regeln zur Wärmeplanung in Städten und Gemeinden auf den Weg gebracht. Es billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD), wonach alle 11.000 Kommunen Deutschlands bis spätestens 2028 eine Planung für die Wärmeversorgung auf ihrem Gebiet erstellt haben müssen.
Städte und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 fertig haben. Alle kleineren Kommunen haben Zeit bis zum 30. Juni 2028. Damit wurden die Zeitvorgaben gegenüber einem ersten Entwurf um ein halbes Jahr verkürzt.
Bauministerin Geywitz erklärte, mit dem Gesetz werde eine einheitliche Wärmeplanung auf den Weg gebracht. Hauseigentümer und Mieter wollten wissen, mit welchen Kosten für Energie im nächsten Jahrzehnt zu rechnen sei. In jeder Kommune seien die Voraussetzungen andere, daher gebe ein kommunaler Wärmeplan vor Ort mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit, so Geywitz.
Die Wärmeplanung ist eine der Voraussetzungen für den Austausch von fossilen Heizungen gegen Heizsysteme, die mit erneuerbarer Energie laufen. Anhand der Planungen in ihrer Kommune können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen besser entscheiden, welche Heizung sie wählen sollen oder ob sie sich an ein Fernwärmenetz anschließen lassen können.
Im Gebäudeenergiegesetz ist vorgesehen, dass bis 2045 alle Heizungen klimaneutral sein müssen. Bis 2030 soll die Hälfte der bundesweit benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gewonnen werden. Derzeit kommt die Wärme in privaten Haushalten nur zu 18 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen.