Berlin (epd). Vor den geplanten Kabinettsberatungen zur Cannabis-Legalisierung hat der Deutsche Richterbund (DRB) den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums scharf kritisiert. Der Entwurf sei nicht geeignet, um die von Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) ausgerufenen Ziele zu erreichen, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND, Samstag). Die Justiz würde durch das Gesetz zusätzlich belastet.
„Das sehr kleinteilige Gesetz würde zu einem hohen behördlichen Kontrollaufwand, zu zahlreichen neuen Streitfragen und zu vielen Verfahren vor den Gerichten führen“, sagte Rebehn. Einige der geplanten Strafvorschriften seien mit erheblichen Nachweisschwierigkeiten und großem Ermittlungsaufwand für die Staatsanwaltschaften verbunden. „Auch verwaltungsgerichtliche Verfahren oder nachbarschaftliche Streitigkeiten rund um den Cannabis-Anbau dürften sich häufen.“
Der Geschäftsführer des Richterbundes monierte auch, dass der Schwarzmarkt mit dem Vorhaben wahrscheinlich nicht zurückgedrängt werde. Weil der Eigenanbau oder ein Bezug über Anbauvereinigungen einige Hürden habe, „dürfte auch die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt im Sog des Cannabisgesetzes wachsen“, sagte Rebehn.
Den Plänen zufolge sollen der Besitz von 25 Gramm Cannabis und der Anbau von drei Hanfpflanzen für den privaten Gebrauch künftig legal sein. Clubs oder Vereinen soll es zudem erlaubt werden, Cannabis für ihre Mitglieder zu produzieren. Nach Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach will das Bundeskabinett in der kommenden Woche über die Gesetzespläne beraten.
Alle neuen Regeln sollen nur für Erwachsene ab 18 Jahren gelten. Einen bundesweiten Verkauf in lizenzierten Geschäften, wie im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart, wird es zunächst nicht geben.
Zur Legalisierung plant Lauterbach auch eine Kampagne, die auf die Risiken des Konsums aufmerksam machen soll. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, forderte mit Blick auf die anstehenden Beratungen im Kabinett mehr Geld für die Suchthilfe. „Bund und Land müssen künftig die kommunale Drogen- und Suchthilfe der Städte mitfinanzieren“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Mit Blick auf den Jugendschutz sollte die Präventionsarbeit verstärkt werden, sagte Dedy, der auch Geschäftsführer des Städtetages NRW ist. Das gelte nicht nur für Cannabis, „sondern auch für andere Suchtmittel wie Nikotin oder Alkohol“.