Braunschweig (epd). Die evangelische Landeskirche Braunschweig und der Braunschweiger Domkantor Gerd-Peter Münden (57) haben ihre rechtlichen Auseinandersetzungen in einem außergerichtlichen Vergleich beigelegt. Wie die Landeskirche am Freitag mitteilte, werde Mündens Anstellungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen zum 31. August beendet, bis dahin sei er vom Dienst freigestellt. Die Landeskirche hatte den seit 1999 am Dom beschäftigten Kirchenmusiker im März 2022 fristlos entlassen, weil er mit seinem aus Kolumbien stammenden Ehemann eine Leihmutterschaft in dem südamerikanischen Land beauftragen wollte.
Daraufhin hatte Münden gegen die Entlassung beim Arbeitsgericht Braunschweig geklagt und Recht bekommen. Auch ein Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Hannover wurde zugunsten des Kantors entschieden. Zuletzt hatte er sich mit einer weiteren Klage vor dem Arbeitsgericht Braunschweig gegen Aussagen des braunschweigischen Landesbischofs Christoph Meyns zum Thema Leihmutterschaft gewandt.
Über den Inhalt der jetzt getroffenen Vereinbarung sei beiderseitiges Stillschweigen vereinbart worden, alle Rechtsstreitigkeiten seien nun erledigt, teilte die Landeskirche in einer gemeinsamen Erklärung mit. Darin heißt es, man trenne sich „in gegenseitigem Respekt“ voneinander. „Beide Seiten haben ihren Beitrag zu dieser Lösung geleistet. Damit wird dem Dom die Möglichkeit gegeben, die derzeitige Spaltung zu überwinden.“