Von Woelki abgemahnter Pfarrer kritisiert Segnungsverbot

Von Woelki abgemahnter Pfarrer kritisiert Segnungsverbot

Köln (epd). Der vom Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki gemaßregelte Mettmanner Pfarrer Herbert Ullmann hat das gegen ihn verhängte Verbot kritisiert, homosexuelle Paare zu segnen. „Nach 38 Jahren in der Seelsorge befremdet es mich und macht mich auch traurig, dass ich mich in Widerspruch zur kirchlichen Lehre setzen muss, wenn ich die Menschen erreichen will“, sagte der katholische Theologe dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitag). Er hatte trotz eines Verbots aus Rom Ende März in einem Gottesdienst auch homosexuelle Paare gesegnet.

Um den von Rom verlangten Umgang mit homosexuellen oder wiederverheirateten geschiedenen Paaren konsequent zu handhaben, „müssten wir über die Hälfte der Leute, die unsere Pfarrgemeinden tragen, von der Kommunion und den Sakramenten ausschließen“, sagte Ullmann. Das sei undenkbar. „In der Geschichte der Kirche war vieles verboten, was die Gläubigen sich irgendwann nicht mehr haben verbieten lassen“, erklärte der Pfarrer der Gemeinden St. Lambertus Mettmann und St. Maximin Wülfrath. „Im bürgerlichen Bereich nennt man das zivilen Ungehorsam.“

Er werde aber das von Woelkis Generalvikar Guido Assmann auf Betreiben Roms ausgesprochene ausdrückliche Verbot akzeptieren, erneut Segensfeiern für homosexuelle Paare abzuhalten, kündigte Ullmann an. Er sehe sich an sein Gehorsamsversprechen als Priester gebunden. Zum Vorgesehen Woelkis sagte er, der Kardinal hätte auch viele Möglichkeiten, das Verbot aus Rom abzubiegen: „Den Bischöfen in den Nachbarbistümern gelingt das ja auch.“

Die anonyme Denunziation der in seiner Gemeinde geübten Praxis kommentierte Ullmann mit den Worten: „Da sollen den Beschlüssen des Synodalen Wegs, die sowohl Rom als auch Kardinal Woelki ablehnen, möglichst wirkungsvoll Steine in den Weg gelegt werden.“ Die Synodalversammlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg hatte im März mehrheitlich empfohlen, dass es in der katholischen Kirche in Deutschland Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare geben soll. Zuvor sollten allerdings Handreichungen für diese Gottesdienste erarbeitet werden.