Abschiebungen scheitern oft an fehlenden Reisedokumenten

Abschiebungen scheitern oft an fehlenden Reisedokumenten

Berlin (epd). Abschiebungen aus Deutschland scheitern der Statistik zufolge oft an fehlenden Reisedokumenten. Ende 2022 hatten von rund 248.000 ausreisepflichtigen Ausländern in Deutschland etwa 65.000 eine Duldung, weil diese Dokumente nicht da waren, wie aus einer Aufstellung des Bundesinnenministeriums aus dem Ausländerzentralregister hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt.

In fast genauso vielen Fällen gab es demnach Duldungen aus familiären, medizinischen oder anderen humanitären Gründen, einen Abschiebestopp oder eine vorübergehende Bleibeerlaubnis für eine Beschäftigung. Nur in etwa einem Zehntel der Fälle (rund 25.000) war die ungeklärte Identität des Betroffenen ein sogenanntes Abschiebehindernis. Für mehr als 81.000 Fälle werden in der Statistik „sonstige Gründe“ genannt.

Das Bundesinnenministerium hatte in dieser Woche ein Diskussionspapier mit Vorschlägen zur Verschärfung der Abschieberegeln vorgelegt. Es sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, von 10 auf 28 Tage zu verlängern, die Gründe für eine Abschiebehaft auszuweiten und Asylbewerber unter Androhung von Strafen zur Mitwirkung am Asylverfahren zu bringen.

Die Verschärfungen zielen darauf, die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen. Im Papier heißt es wiederholt, die ungeklärte Identität sei nach wie vor eines der Haupthindernisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Deutlich häufiger sind aber fehlende Dokumente der Grund, warum Ausländer nicht abgeschoben werden können. Die Schuld dafür tragen oftmals nicht die Betroffenen. Vielmehr liegt es häufig an der fehlenden Bereitschaft der Herkunftsländer, ihre Staatsbürger zurückzunehmen und dafür die Dokumente auszustellen. Wegen dieses Problems strebt die Bundesregierung Migrationsabkommen mit Hauptherkunfts- und Transitstaaten von Asylbewerbern an.

Ende Juni dieses Jahres waren nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 279.000 Ausländer ausreisepflichtig. Die überwiegende Mehrheit von ihnen - fast 225.000 - hatte eine Duldung und kann daher nicht abgeschoben werden. Das gilt unter anderem auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Jugendliche, die gerade die Schule beenden, Menschen, die kranke Familienangehörige betreuen, oder ganz allgemein Ausländer, deren Leben oder Freiheit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder politischen Überzeugung bedroht ist.