Berlin (epd). Berlin stellt sich darauf ein, dass die Bundestagswahl in allen Wahlbezirken und Wahllokalen wiederholt werden muss. Der Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte am Montag in einem Video auf der Internetseite seiner Behörde, er bereite gemeinsam mit den Bezirken ein „Maximal-Szenario“ vor. Die Vorbereitungen seien Teil der Planung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024.
Nach seiner Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vom vergangenen Dienstag hat Bröchler demnach keine Anhaltspunkte, wie das Urteil ausfallen und wann es gefällt wird. Fest stehe lediglich, dass nach einer Urteilsverkündung die Wahl innerhalb von 60 Tagen erfolgen muss. Damit stünden Berlin 30 Tage weniger zur Verfügung als zur Wiederholungswahl zu Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen im Februar dieses Jahres.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt aktuell über die Klage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegen den Beschluss des Bundestages, der eine Wiederholungswahl in lediglich 431 der insgesamt 2.257 Urnenwahllokale nebst der Briefwahlbezirke vorsieht. Der Landeswahlleiter erhofft sich vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach eigenem Bekunden, dass wichtige Standards nicht nur mit Blick auf Wahlschlangen für die Durchführung künftiger Bundestagswahlen gesetzt werden.
Berlin sei mit den Reformen der Wahlorganisation auf dem richtigen Weg, so Bröchler. Allerdings befinde sich die Wahlorganisation Berlins nach wie vor im „Reparaturbetrieb“, sagte der Landeswahlleiter: „Die Realisierung der Strukturreformen muss konsequent fortgesetzt werden.“