Holetschek: Cannabis-Pläne des Bundes leisten Schwarzmarkt Vorschub

Holetschek: Cannabis-Pläne des Bundes leisten Schwarzmarkt Vorschub

München (epd). Durch die Cannabis-Legalisierungspläne der Bundesregierung verschwimmen nach Ansicht des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) die Grenzen zwischen Konsument und Kleindealer. Weil nach den Plänen jeder ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen dürfen soll, sei in der Praxis für die Polizeibehörden „kaum mehr zu unterscheiden, ob jemand Cannabis 'legal' zum Eigenbedarf besitzt oder illegal zum Handel“, sagte Holetschek dem Evangelischen Pressedienst (epd) anlässlich des Gedenktags für Drogentote am Freitag (21. Juli).

Die bayerische Staatsregierung habe den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums „intensiv geprüft“ und lehne das Vorhaben entschieden ab, sagte Holetschek. Die zentralen Kritikpunkte mit Blick auf den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Suchtprävention bestünden nach wie vor oder hätten sich im jetzt vorliegenden Entwurf „zum Teil sogar noch verschärft“, erläuterte er. Eine Konsequenz wäre, dass das Gesetz den Schwarzmarkt-Handel „nicht - wie von der Ampelkoalition behauptet - eindämmen, sondern ihm sogar noch Vorschub leisten“ würde, betonte der Politiker.

Die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte kurz nach Ostern Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung vorgelegt. Einen bundesweiten Verkauf in lizenzierten Geschäften wird es den Gesetzentwürfen zufolge zunächst nicht geben. Aufgrund von Vorschriften im EU-Recht ist die Liberalisierung zunächst nur in Modellregionen geplant.