Viersen (epd). Die Stadt Viersen weist im Fall der Räumung eines Kirchenasyls und der drohenden Abschiebung eines kurdischen Ehepaares in den Irak den Vorwurf des Rassismus zurück. Das Handeln der Ausländerbehörde der Stadt orientiere sich „ausschließlich“ an den Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), erklärte die Stadtverwaltung am Donnerstag. „Wir verstehen durchaus, dass Entscheidungen im Einzelfall von Betroffenen als 'hart' empfunden werden. Dies liegt jedoch in der Natur der Sache und hat mit der Entscheidung selbst, nicht aber mit irgendwelchen fälschlich unterstellten Motiven der Ausländerbehörde zu tun“, hieß es in einer Stellungnahme.
Die Verwaltung erklärte zudem, dass die Ausländerbehörde der Stadt die Regelungen zum Kirchenasyl beachtet habe. So sei auch die „Frage einer Kontaktaufnahme vor der Festnahme aufmerksam betrachtet“ worden, hieß es. Die „Abwägung der Umstände des Einzelfalls“ habe die Behörde dann jedoch dazu veranlasst, das Paar über die anstehende Überstellung nach Polen nicht vorab zu informieren. Weitere Angaben zu Einzelheiten machte die Verwaltung mit Verweis auf das laufende Verfahren und den Datenschutz nicht.
Eine Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Kirche zum Kirchenasyl sieht vor, dass Kirchengemeinden möglichst vorher von den Ausländerbehörden über geplante aufenthaltsbeendende Maßnahmen informiert werden sollten. Die Kirchengemeinde und die rheinische Landeskirche hatten den Bruch des Kirchenasyls ohne vorherige Kommunikation kritisiert.
Der Fall des aus dem Irak geflüchteten Ehepaares, das derzeit in Abschiebehaft sitzt und nach Polen überstellt werden soll, hatte in den vergangenen Tagen für Aufsehen gesorgt. Während einer unangekündigten Hausdurchsuchung im Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde Lobberich-Hinsbeck in Nettetal war das Paar am 10. Juli festgenommen worden, nachdem es seit Mai dort im Kirchenasyl gelebt hatte. Da das Paar ursprünglich über Polen in die EU eingereist waren, sollten sie nach dem Dublin-Abkommen dorthin zurückgebracht werden. Der Versuch, das Ehepaar vom Flughafen Düsseldorf nach Polen zu überstellen, musste jedoch abgebrochen worden, weil die Frau einen Zusammenbruch erlitt. Die Stadt Viersen ist wegen der Meldeadresse des Paares in dem Fall zuständig.
Wegen des Vorfalls rufen das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche NRW und die betroffene evangelische Gemeinde für Freitagnachmittag zu einer Mahnwache vor der Ausländerbehörde Viersen auf. Das Paar soll nach jetzigem Stand in der kommenden Woche nach Polen überstellt werden.