Brüssel (epd). Mehrere Hilfsorganisationen haben am Donnerstag wegen der Behinderung der Seenotrettung auf dem Mittelmeer eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Organisationen, darunter „Ärzte ohne Grenzen“ und SOS Humanity, werfen Italien vor, nicht im Einklang mit EU-Recht zu handeln. Ein Anfang des Jahres von der italienischen Regierung erlassenes Gesetz behindere die Seenotrettung auf dem zentralen Mittelmeer und koste Menschenleben, sagte Felix Braunsdorf, politischer Referent von „Ärzte ohne Grenzen“.
Die italienische Regierung hat ein neues Gesetz mit Vorschriften zu Rettungseinsätzen auf dem Mittelmeer eingeführt. Es sieht unter anderem vor, dass Schiffe nach einer Rettungsaktion direkt einen vorgegebenen Hafen ansteuern und keinen weiteren Booten zu Hilfe kommen. Zudem wiesen die italienischen Behörden den Hilfsorganisationen zuletzt häufig einen von dem Einsatzort weit entfernten Hafen zu.
Laut EU-Recht kann die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten einleiten, wenn diese geltendes EU-Recht brechen. Auch Einzelpersonen sowie Organisationen können deswegen Beschwerden einreichen. Die Kommission ist aber nicht verpflichtet, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Nach Angaben von „Ärzte ohne Grenzen“ haben die italienischen Behörden seit Anfang des Jahres fünf Such- und Rettungsschiffe für jeweils 20 Tage festgesetzt. Auch seien Geldstrafen verhängt worden. Die Beschwerde wird auch von Oxfam Italien, der italienischen Hilfsorganisation Emergency sowie Asgi, einer Organisation zur juristischen Unterstützung Geflüchteter, mitgetragen.