Berlin (epd). Künftig sollen alle Städte, Landkreise und Gemeinden ihr Handeln an die Folgen des Klimawandels anpassen. Das Bundeskabinett beschloss am Donnerstag in Berlin den Entwurf für ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz. Damit werden Kommunen, Länder und Bund in die Pflicht genommen, Klimaanpassungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, mit dem Ziel, Bevölkerung, Natur, Wirtschaft und Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Die Wirksamkeit soll anhand von Zielvorgaben überprüft werden, um nachsteuern zu können.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erklärte, Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser zwängen zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Mit dem Gesetz werde erstmals ein verbindlicher Rahmen für Bund, Länder und Kommunen geschaffen.
Zu den künftigen Aufgaben der Kommunen gehören lokale Risikoanalysen und Anpassungspläne. In Städten kann das etwa bedeuten, dass Flächen entsiegelt oder Bäume gepflanzt werden müssten, um die Auswirkungen von Hitzewellen abzumildern. Der Bund hilft mit Informationen und Beratungen durch das 2021 gegründete „Zentrum KlimaAnpassung“ und fördert derzeit lokale Vorhaben im Rahmen von Modellprojekten.
Das Ziel ist aber eine dauerhafte, gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern. Darüber wird derzeit im Rahmen der Umweltministerkonferenz gesprochen. Das Klimaanpassungsgesetz soll 2024 in Kraft treten. Es wird im nächsten Schritt vom Bundestag beraten.