Magdeburg (epd). Das Land Sachsen-Anhalt plant keine Prüfung der Verfassungstreue des bundesweit ersten direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeisters der AfD, Hannes Loth. Für einen solchen Demokratiecheck fehlt dem Land die Zuständigkeit, wie eine Sprecherin des Innenministeriums am Dienstag in Magdeburg dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl entscheide laut Kommunalwahlgesetz der Stadtrat.
Der bisherige AfD-Landtagsabgeordnete Hannes Loth war am 2. Juli zum neuen Bürgermeister von Raguhn-Jeßnitz im Kreis Anhalt-Bitterfeld gewählt worden. Seine Ernennung ist laut Stadtverwaltung voraussichtlich für den 23. August vorgesehen.
Laut Innenministerium muss der Stadtrat als zuständige Ernennungsbehörde auch die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis prüfen. Dies umfasse stets auch eine Prüfung der Verfassungstreue. Als wichtige Grundlage für diese Entscheidung nannte das Innenministerium den aktuellen Verfassungsschutzbericht. Hier sei abzulesen, welche Einzelpersonen oder Personenzusammenschlüsse von den Sicherheitsbehörden als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden seien.
Anders als in Thüringen, wo das Landesverwaltungsamt Weimar einen sogenannten Demokratiecheck zur Person des AfD-Mitglieds und gewählten Landrats Robert Sesselmann vorgenommen hat, wird die AfD in Sachsen-Anhalt nicht als gesichert rechtsextrem, sondern nur als Verdachtsfall eingestuft.