Bonn (epd). Die 27 katholischen Bistümer in Deutschland wollen sich künftig bei drohender Zahlungsunfähigkeit gegenseitig finanziell absichern. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Freitag in Bonn mitteilte, soll ein entsprechendes Interdiözesanes Sicherungssystem zum 1. Januar in Kraft treten. Die 27 Diözesan-Bischöfe hatten dies auf ihrer Sitzung am 20. Juni beschlossen. Nun müssen die Gremien in den Bistümern noch zustimmen.
Damit sei ein wichtiges gemeinsames und umfassendes Sicherungssystem zwischen den (Erz-)Bistümern für zukünftig finanziell herausfordernde Zeiten geschaffen worden, erklärte die Bischofskonferenz. Der Mechanismus soll aus drei Teilen bestehen: aus einer Art gemeinsamem Finanztopf, der als Sicherungssystem für Bistümer in finanzieller Schieflage Bankdarlehen absichert, der Möglichkeit, Ressourcen bistumsübergreifend einzusetzen etwa bei Verwaltungsarbeit, und einem befristeten Strukturbeitrag für die Bistümer Görlitz und Magdeburg, die bereits seit Längerem Hilfe erhalten.
Viele Bistümer strukturieren ihre Finanzen bereits um, weil langfristig ein Rückgang der Einnahmen etwa aus der Kirchensteuer zu erwarten ist. Bislang steigen die Kirchensteuereinnahmen zwar noch, obwohl die Zahl der Mitglieder erheblich sinkt. Im vergangenen Jahr verlor die katholische Kirche mehr als 700.000 Mitglieder, die Einnahmen aus der Kirchensteuer stiegen trotzdem auf die Rekordhöhe von 6,8 Milliarden Euro.