Berlin (epd). Bei der Abstimmung über die Gesetzentwürfe zur Regelung der Hilfe bei der Selbsttötung haben mehrere Kabinettsmitglieder, die zugleich ein Bundestagsmandat haben, gefehlt. Wie aus den am Donnerstag vom Bundestag veröffentlichten Ergebnissen der namentlichen Abstimmungen hervorgeht, haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) nicht abgestimmt. Gefehlt haben demnach auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesumweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne).
Der Bundestag beriet abschließend über zwei Gesetzesvorschläge, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen, zugleich aber an Bedingungen knüpfen wollten. Beide Vorschläge wurden jeweils von einer Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt. Wie bei Abstimmungen zu ethischen Themen üblich wurde ohne den sogenannten Fraktionszwang abgestimmt.
Das zeigte sich auch bei den Kabinettsmitgliedern, die abgestimmt haben. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sowie Bundesverkehrsminister Volker Wissing und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (beide FDP) votierten für den Entwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD), der eine strafrechtliche Regelung dieser Form der Sterbehilfe vorsah. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesfamilienministerin Lisa Paus (beide Grüne), Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) stimmten mit Ja für den Vorschlag der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), die Suizidassistenz nach einer Beratung möglich machen wollte, ohne Verstöße mit Mitteln des Strafrechts zu sanktionieren.