Berlin (epd). Nach dem Scheitern eines Sterbehilfe-Gesetzes im Bundestag will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Rechtslage genau prüfen lassen. Das Gesundheitsministerium müsse sich damit beschäftigen, wie die Abgabe etwa von Pentobarbital geregelt werde, sagte Lauterbach nach der Entscheidung des Bundestags am Donnerstag in Berlin. In den nächsten Wochen wolle er prüfen, ob die Verschreibung von Pentobarbital durch einen Arzt bei entsprechender Prüfung möglich sei. Mit Blick auf die Sterbehilfe bedauerte er die derzeitige „gewisse Rechtsunsicherheit“.
Der Bundestag hatte am Donnerstag zwei Vorschläge für eine Regelung der Hilfe beim Suizid abgelehnt. Damit bleibt es dabei, dass die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. Beide Gruppen wollten für mehr Rechtssicherheit beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist. Dabei geht es vor allem um das Mittel Pentobarbital.
Lauterbach kündigte zudem an, einen nationalen Suizidpräventionsplan nach der parlamentarischen Sommerpause vorzulegen. Er nehme diese Aufgabe an und werde eine gute Regelung im Herbst vorlegen, sagte er. Der Bundestag hatte am Donnerstag nach der Ablehnung der Gesetzentwürfe eine Entschließung für mehr Suizidprävention gefordert. Sie fordert die Bundesregierung auf, zunächst einen Präventionsplan, bis zum Sommer 2024 aber auch ein Präventionsgesetz auf den Weg zu bringen.