Berlin (epd). Im Bundestag sind am Donnerstag Vorschläge für ein neues Sterbehilfe-Gesetz gescheitert. Mehrheitlich stimmte das Parlament gegen zwei aus den Reihen des Parlaments vorgelegte Entwürfe, die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten.
Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. Beide Gruppen wollten beispielsweise im Betäubungsmittelgesetz ausdrücklich festschreiben, dass die Abgabe todbringender Medikamente auch zum Zweck der Selbsttötung zulässig ist. Die Hürden für die Verschreibung der Mittel legten sie aber unterschiedlich hoch an.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) plädierte für eine Regelung im Strafrecht, die ärztliche Begutachtungen zur Voraussetzung für diese Form der Sterbehilfe machte. 304 Abgeordnete stimmten für den Entwurf, 363 dagegen. Der Vorschlag der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), die eine Beratungsregelung außerhalb des Strafrechts vorsah, erhielt 287 Ja-Stimmen. 375 Abgeordnete stimmten mit Nein.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 ein Verbot von auf Wiederholung angelegter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt, weil das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nach seiner Sicht auch das Recht umfasst, Hilfe beim Suizid in Anspruch zu nehmen. Das Verbot zielte vor allem auf Sterbehilfeorganisationen, die diese Form der Sterbehilfe nach ihren Regeln praktizieren. Eine gesetzliche Regelung sollte auch dazu beitragen, deren Praxis zu regulieren oder überflüssig zu machen.
Die Abgeordneten hinter den Gesetzentwürfen warben am Donnerstag im Bundestagsplenum nochmals für ihre Vorschläge. Es werde eine rechtssichere Lösung gebraucht, die Menschen nicht alleine lasse, sagte Helling-Plahr. Castellucci unterstrich die Bedeutung eines Schutzkonzepts. Menschen dürften möglichem Missbrauch nicht schutzlos ausgeliefert werden. „Wir müssen heute entscheiden“, appellierte der FDP-Politiker Benjamin Strasser, der im Parlament für das strengere Verfahren warb. Dennoch lehnte der Bundestag am Ende beide Vorschläge ab.
Nach dem Scheitern der Gesetzentwürfe verabschiedete der Bundestag allerdings noch mit großer Mehrheit einen Antrag, in dem mehr Engagement für die Suizidprävention gefordert wird. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, ein Gesetz für die Verhinderung von Suiziden auf den Weg zu bringen. Angeregt wird ein deutschlandweiter Präventionsdienst, der rund um die Uhr für Menschen mit Suizidgedanken oder deren Angehörige online und telefonisch erreichbar ist. Für den Antrag stimmten 693 Abgeordnete. Es gab nur eine Nein-Stimme und vier Enthaltungen.