Dessau-Roßlau, Straßburg (epd). Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. Mit dem Gang vor das Straßburger Gericht solle eine Wiederaufnahme der Ermittlungen erreicht werden, teilte die „Initiative Oury Jalloh“ am Mittwoch in Dessau-Roßlau mit.
Laut dem Bruder Jallohs gab es in dem Fall keine angemessene Untersuchung der Todesumstände. Die Ermittlungen hätten eine Beteiligung Dritter ausgeschlossen, obwohl zentrale Fragen nicht beantwortet worden seien. Wichtige Beweismittel seien nicht untersucht oder sogar vernichtet worden.
Ende Februar hatte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Bruders abgewiesen. Die Einstellung weiterer Ermittlungen verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter (2 BvR 378/20). Insbesondere die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg habe eingehend geprüft, ob sich über den bisherigen Ermittlungsstand hinaus weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze ergeben könnten.
Der Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone hatte bundesweit für Empörung gesorgt. In der Folge wurde 2012 nach wiederholten Ermittlungen ein Polizeidienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Bruder des Opfers geht laut Unterstützerkreis weiter von einer vorsätzlichen Tötungsabsicht aus. Nach offizieller Behördenversion soll sich der damals 36-jährige Oury Jalloh im Keller des Polizeireviers, auf einer feuerfesten Matratze an Händen und Füßen gefesselt, selbst angezündet haben.