Berlin (epd). Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verspricht dem Bundestag eine „sehr frühzeitige“ Vorlage der Entwürfe zur geplanten Kindergrundsicherung. Die Bundesregierung werde diese rechtzeitig bis Ende August fertigstellen, sodass die Reform Anfang 2025 in Kraft treten könne, sagte er am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag in Berlin. Zum finanziellen Umfang wollte sich Scholz nicht äußern. Die Regierung werde sich in den kommenden Tagen über die genaue Ausgestaltung unterhalten. Zuvor hatte bereits Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) eine Kabinettsbefassung nach der Sommerpause angekündigt.
Die neue Kindergrundsicherung soll nach den Plänen der Bundesregierung bisherige Familienleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterstützungen für Bildung und Teilhabe bündeln. Zugleich sollen Zugangshürden für Familien abgebaut werden. Paus hatte angesichts der von ihr geplanten Anhebung der Leistungen dafür bislang bis zu zwölf Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnte diese Summe ab.
In dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Bundeshaushalt 2024 sind zunächst 100 Millionen Euro zur Vorbereitung der Kindergrundsicherung festgeschrieben, etwa für die Digitalisierung von Verfahren. Lindner verwies bei der Vorstellung seines Etatentwurfs am Mittwoch in Berlin darauf, dass ab 2025 als ein „Merkposten“ eine Summe von jährlich zwei Milliarden Euro bereitgestellt werde.
Eine Mitverantwortung für die von Paus geplante Kappung beim Elterngeld wies der Finanzminister zurück. Er betonte, dass die Ministerien selbst dafür verantwortlich seien, in welchem Bereich sie sparten. Sein Ministerium habe lediglich auf die starke Ausgabensteigerung beim Elterngeld hingewiesen und angeregt, diese Dynamik zulasten des Bundeshaushalts zu stoppen.
Paus wiederum erklärte, dass aufgrund der Vorgaben des Finanzministeriums die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst werden sollten. Sie betonte dabei, dass im Haushaltsentwurf für 2024 der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Millionen Euro auf knapp acht Milliarden Euro absinke. Die Ministerin hatte zuvor angekündigt, das Elterngeld für Besserverdiener zu streichen. Paare, die mehr als 150.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen einnehmen, sollen die staatliche Leistung ab 2024 nicht mehr erhalten. Derzeit liegt die Obergrenze bei 300.000 Euro.
Der Sozialverband VdK hält es für „eine akzeptable Möglichkeit“, die Einkommensgrenze beim Elterngeld zu senken. VdK-Präsidentin Verena Bentele forderte zugleich „mehr staatliche Anreize, um die Care-Arbeit gerecht auf beide Partner aufzuteilen“. Dem Evangelischen Pressedienst (epd) teilte sie mit, sie sehe auch die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssten Strukturen schaffen, in denen es Elternteilen gelingt, Beruf, Haushalt und Kinder miteinander zu vereinbaren.
Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDFB) lehnte die geplanten Einsparungen beim Elterngeld ab. KDFB-Vizepräsidentin Monika Arzberger erklärte, das Vorhaben sei „ein Schlag ins Gesicht vieler junger Familien, die Fairness und echte Partnerschaft leben wollen“.