Berlin (epd). Die Abgeordnetengruppen, die im Bundestag zwei konkurrierende Vorschläge zur Regelung der Suizidassistenz machen, stellen im Parlament einen gemeinsamen Antrag zur Suizidprävention zur Abstimmung. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, bis zum Sommer 2024 einen Gesetzentwurf und eine Strategie zur Suizidprävention vorzulegen, wie aus dem Antrag hervorgeht, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Sie fordern konkret unter anderem einen deutschlandweiten Präventionsdienst, der rund um die Uhr für Menschen mit Suizidgedanken oder deren Angehörige online und telefonisch erreichbar ist.
Zudem sollen bestehende Angebote zur Prävention ausgebaut sowie eine Aufklärungs- und Informationskampagne entwickelt werden. Im Antrag heißt es, Hilfen für Menschen mit Suizidgedanken und deren Angehörige seien oft nicht ausreichend verfügbar. Betroffene hätten zudem Angst vor Stigmatisierung.
Für den Antrag wird mit einer breiten Mehrheit gerechnet, hieß es aus den Büros, zumal beide Gruppen auch zuvor bereits Anträge zur Suizidprävention vorgelegt hatten. Die Gruppe um Lars Castellucci (SPD) hatte den Fokus von Beginn an auch auf Prävention gelegt und in einem Antrag ein Suizidpräventionsgesetz gefordert. Die Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) hatte zuletzt ebenfalls einen Antrag zum Thema vorgelegt.
Der Bundestag stimmt am Donnerstag darüber ab, wie nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hilfe bei der Selbsttötung ermöglicht und reguliert werden soll. Die Gruppe um Helling-Plahr, weiteren Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken betont in ihrem Gesetzentwurf das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Dazu soll ein bundesweites Beratungsnetz entstehen.
Eine Gruppe um Castellucci, Ansgar Heveling (CDU) und Abgeordneten aus allen weiteren Fraktionen außer der AfD betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel.
Die Abstimmung über die Gesetzentwürfe erfolgt ohne Fraktionszwang. Ob und welche Gruppe eine Mehrheit erhält, lässt sich nicht absehen. Beide Gruppen haben ähnlich viele Unterstützer. Bei vielen Abgeordneten ist aber unbekannt, wie sie abstimmen werden. Möglich ist auch, dass beide Gesetzentwürfe scheitern.