Leipzig (epd). Im Rechtsstreit um die geplante Strukturreform haben die Leipziger Innenstadtgemeinden einen Erfolg erzielt. Das kirchliche Verwaltungsgericht hat einen Bescheid des evangelisch-lutherischen Landeskirchenamtes für nichtig erklärt. Damit sei die Forderung, eine strukturelle Einheit zu bilden, unwirksam, teilten die beiden Kirchgemeinden St. Thomas und St. Nikolai am Mittwoch in Leipzig mit.
Eine Urteilsbegründung liege jedoch noch nicht vor, hieß es. Daher würden sich die Gemeinden zu Details aktuell nicht äußern. Laut einem Bescheid des Landeskirchenamtes sollten sie bereits zum 1. Januar 2022 ein sogenanntes Schwesterkirchverhältnis eingehen.
Beide Gemeinden hatten dagegen geklagt. Ihrer Ansicht nach enthält der Beschluss Mängel und es gebe keine dringende Notwendigkeit einer Vereinigung. Sie kritisierten, dass „zwei starke Kirchengemeinden“ zusammengeführt werden sollen.
Die Thomaskirche ist ein Zentrum der Kirchenmusik und angestammter Platz des Thomanerchores. Die Nikolaikirche ist wiederum einer der bekanntesten Orte der friedlichen Revolution 1989.
Die Kirchgemeinden stünden für Gespräche zur Verfügung, um den Konflikt zu bereinigen, hieß es. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass der Rechtsstreit noch Jahre dauere. Das kirchliche Verwaltungsgericht hatte am Montag in Dresden im Rechtsstreit verhandelt. Das Urteil wurde nun schriftlich zugestellt.
Die sächsische Synode hatte 2018 den Weg für Strukturreformen frei gemacht. Hintergrund sind seit Jahren sinkende Mitgliederzahlen. Aktuell gehören der sächsischen Landeskirche rund 610.000 Menschen an.