Dresden, Leipzig (epd). Das kirchliche Verwaltungsgericht in Dresden hat am Montag im Streit um strukturelle Veränderungen der Leipziger Kirchgemeinden St. Thomas und St. Nikolai verhandelt. Unter Vorsitz von Richter Hanns-Christian John tauschten beide Seiten Argumente aus. Ein Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich erfolgen.
Die beiden Leipziger Innenstadtgemeinden hatten gegen das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens geklagt. Ihrer Ansicht nach enthält der Beschluss zu einer neuen Strukturverbindung Mängel. Zudem gebe es keine dringende Notwendigkeit einer Vereinigung.
Laut Landeskirchenamt sollten die beiden Leipziger Gemeinden bereits zum 1. Januar 2022 ein sogenanntes Schwesterkirchverhältnis eingehen. Diskutiert wurden vor der Kammer Formfehler, aber auch Ermessensfragen. Solange der Rechtsstreit schwelt, bleibt alles wie bisher.
Ein Schwesternkirchverhältnis ist keine komplette Fusion. So haben die beteiligten Gemeinden weiter jeweils einen eigenen Haushalt und einen Kirchenvorstand. Es gibt allerdings gemeinsame Verwaltungsstrukturen und ein verbindendes Leitungsgremium. Im konkreten Fall sollte der Sitz des neuen Pfarramtes die Thomaskirchgemeinde werden. Sie hat etwa 4.700 Mitglieder, die Nikolaikirchgemeinde rund 2.600.
Die Synode hatte 2018 den Weg für Strukturreformen frei gemacht. Demnach sollen in Städten Verwaltungseinheiten mit mindestens 6.000 Gemeindemitgliedern entstehen. Die Kläger kritisierten, dass im Fall von St. Thomas und St. Nikolai „zwei starke Kirchengemeinden“ zusammengeführt werden sollen.
Nach Ansicht eines Anwalts der Gemeinden würden damit „vorhandene gesunde Strukturen zerstört und kranke Einheiten geschaffen“. Die beiden Gemeinden seien Marken und Leuchttürme mit internationaler Ausstrahlung, aber mit „völlig unterschiedlichen Profilen“. Die Thomaskirche ist ein Zentrum der Kirchenmusik und angestammter Platz des Thomanerchores, die Nikolaikirche einer der bekanntesten Orte der friedlichen Revolution 1989.
Der juristische Dezernent der Landeskirche, Oberlandeskirchenrat Klaus Schurig, sagte: Das Landeskirchenamt halte sich an vorgegebene Kriterien und Zahlen. Die Synode habe einer Strukturreform bis 2040 zugestimmt, das Landeskirchenamt setze diese um. Hintergrund sind seit Jahren sinkende Mitgliederzahlen, die Einsparungen notwendig machen. Aktuell gehören zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens rund 610.000 Mitglieder.