Bätzing wünscht Papst-Entscheidung über Woelkis Rücktrittsangebot

Bätzing wünscht Papst-Entscheidung über Woelkis Rücktrittsangebot

Hagen (epd). Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, mahnt eine Entscheidung des Papstes über das Rücktrittsgesuch des Kölner Erzbischofs Kardinal Rainer Maria Woelki an. „Die Kirche im Erzbistum Köln und in unserem ganzen Land leidet durch die seit Jahren ungeklärte Situation, sie erleidet großen Schaden“, sagte Bätzing der in Hagen erscheinenden „Westfalenpost“ (Online Montag, Print Dienstag). „Hier wie in vielen anderen Situationen zeigt einfach das System der hierarchischen Autoritätsausübung seine offensichtlichen Grenzen.“

Nötig seien in der katholischen Kirche „viel mehr transparente Verfahrenswege, wie man auch solche Krisen löst“, unterstrich Bätzing. Persönlich glaube er zwar, dass der Kardinal nicht wissentlich die Unwahrheit gesagt habe. Das eigentliche Problem liege jedoch „in der einsamen Spitzenentscheidung, die sich der Heilige Vater vorbehalten hat, ob er den Rücktritt annimmt oder nicht“, sagte der katholische Theologe. Bereits im Herbst hätten die deutschen katholischen Bischöfe zum sogenannten Ad-limina-Besuch Papst Franziskus in Rom gesagt: „Bitte entscheiden Sie bald“, sagte Bätzing. Diese Botschaft unterstreiche er auch jetzt noch einmal.

Der Kölner Erzbischof Woelki steht wegen seines Umgangs mit Missbrauchsfällen in der Kritik. Gegen Woelki ermittelt in diesem Zusammenhang inzwischen die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Meineid. Der Papst hatte im Jahr 2021 Gutachter in die Diözese geschickt, um die Situation dort zu überprüfen. Anschließend hatte er Woelki eine sechsmonatige Auszeit verordnet. Woelki nahm im März 2022 seine Amtsgeschäfte wieder auf. Zugleich reichte er ein Rücktrittsgesuch ein. Die Entscheidung des Papstes darüber steht noch aus.

Bätzing äußerte sich zudem zuversichtlich über eine Fortführung des Reformprozesses Synodaler Weg, trotz der Weigerung Woelkis und drei weiterer Bischöfe, die mehrheitlich von der Bischofskonferenz beschlossene Fortführung zu finanzieren. Der Synodale Ausschuss werde als Folge des Reformprozesses kommen, und dieser werde auskömmlich finanziert sein. Das hätten 23 Diözesen der 27 Diözesen zugesagt, „und da bauen wir jetzt einfach eine Lösung, wie wir das machen“. Es gehe dabei um eine Phase von drei Jahren, in denen Überlegungen des Synodalen Weges umgesetzt, weitergeführt und evaluiert werden sollen.

Die letzte Synodalversammlung des Synodalen Wegs hatte im März unter anderem ein neues ständiges Gremium zur Beratung zwischen Bischöfen und Laien beschlossen. Der Synodale Ausschuss soll als Übergangsgremium dieses vorbereiten.