Dortmund, Berlin (epd). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz appelliert an die Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen, bei der am Donnerstag geplanten Abstimmung über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe beide Gesetzesentwürfe abzulehnen. Ein klares Nein zu jedem der Anträge sei die einzige Chance, „das ethische Dilemma nicht zu vergrößern“, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag. Er begründete dies damit, dass die vorliegenden Entwürfe über die Sorgen Sterbenskranker hinausgingen. „Vielmehr entfalten sie Wirkung auf lebenssatte, psychisch kranke oder depressive Menschen“, sagte Brysch.
„Dem Parlament muss bewusst sein, dass mit der Einführung solcher Regelungen harte Suizide nicht verhindert würden“, ergänzte er. Brysch betonte zudem, eine Ablehnung der Entwürfe bedeute keinesfalls ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung. Doch Suizidprävention bleibe so viel zu sehr auf der Strecke, beklagte Brysch.
Der Bundestag soll am kommenden Donnerstag darüber entscheiden, wie nach einem grundlegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Hilfe bei der Selbsttötung ermöglicht und reguliert werden soll. Es gibt dazu zwei Regelungsvorschläge.
Die Gruppe der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) betont in ihrem Vorschlag das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und will die Vergabe von tödlich wirkenden Medikamenten nach einer Beratung ermöglichen. Die Gruppe um Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) betont dagegen eher den Lebensschutz und macht neben einer Beratung auch eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe solcher Mittel.